Definition

DORA

DORA (Verordnung 2022/2554) verpflichtet Finanzsektor-Einrichtungen zu digitaler operationaler Resilienz, in Kraft seit Januar 2025.

DORA umfasst Banken, Versicherer, Investmentfirmen, Zahlungsinstitute, Krypto-Anbieter und kritische IKT-Drittparteien. Artikel 28 verlangt ein IKT-Drittparteien-Register.

Warum es wichtig ist

  • Artikel 28 + 30 + 31 nehmen KI-Anbieter ausdrücklich in den regulierten Perimeter auf.
  • Konzentrationsrisiko auf einen einzelnen Nicht-EU-KI-Anbieter ist nun vorstandsmeldepflichtig.

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